Pflegeberatung in Hannover – Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Für die Pflegeberatung in Hannover kommt Julia’s Pflegedienst zu Ihnen nach Hause. Wir bieten Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an, insbesondere in Kirchrode und Anderten. Gemeinsam besprechen wir Ihre Pflegesituation und geben praktische Hinweise für die Versorgung im Alltag.

Beim Besuch können Sie Fragen zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten und der Organisation der häuslichen Pflege stellen. Für einen Termin teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihren gewünschten Zeitraum mit. Gemeinsam stimmen wir den Besuch und die benötigten Unterlagen ab.

Verpflichtung, die entlastet

Seit 2026 ist bei ausschließlichem Pflegegeldbezug für Pflegegrad 2 bis 5 ein Beratungsbesuch pro Halbjahr vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann der Besuch auf Wunsch einmal pro Vierteljahr stattfinden. Wir helfen Ihnen, den Besuch rechtzeitig zu planen und Fragen zur häuslichen Pflege zu klären.

Alltag verbessern mit konkreten Tipps

Jede Pflegesituation ist individuell. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam den Pflegealltag, zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf und beraten zu Pflegehilfsmitteln, Antragstellungen und Pflegedokumentation. Unsere Beratung zielt auf praktische Lösungen, damit die Pflege zu Hause gelingt – sicher und nachhaltig.

Stärkung für Angehörige in der Pflege

Als Pflegedienst in Hannover-Kirchrode wissen wir, wie viel Verantwortung auf pflegenden Angehörigen lastet. Unsere Beratung hilft, strukturiert durch den Pflegealltag zu gehen, Selbstvertrauen aufzubauen und Überlastung vorzubeugen. Sie müssen nicht alles allein schaffen – wir sind an Ihrer Seite.

Wer muss die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wahrnehmen?

Seit 2026 ist bei Pflegegrad 2 bis 5 und ausschließlichem Pflegegeldbezug ein Beratungsbesuch pro Halbjahr vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann der Besuch auf Wunsch weiterhin einmal pro Vierteljahr stattfinden. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Auch beim Bezug ambulanter Pflegesachleistungen kann ein halbjährlicher Beratungsbesuch genutzt werden. Ihren nächsten Nachweistermin erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: Oktober 2026. Grundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI.

Die Vergütung des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse beziehungsweise das zuständige private Versicherungsunternehmen. Bei Beihilfeberechtigung gelten die entsprechenden anteiligen Zuständigkeiten. Den Ablauf der Abrechnung und die benötigten Unterlagen stimmen wir vor dem Termin mit Ihnen ab. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieses Beratungsbesuchs besprechen und vereinbaren wir gesondert.

Grundlage: § 37 SGB XI. Stand: Oktober 2026.

Halten Sie bitte Ihren Pflegegrad, den Namen Ihrer Pflegekasse und gegebenenfalls den letzten Beratungsnachweis bereit. Notieren Sie Fragen zur Pflege zu Hause. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie der Nachweis übermittelt wird, stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Bitte senden Sie keine Diagnosen oder medizinischen Unterlagen über das Kontaktformular.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir melden uns in Kürze.