Haushaltshilfe in Hannover

Julia’s Pflegedienst unterstützt Sie mit Haushaltshilfe und hauswirtschaftlicher Hilfe in Hannover. Wir helfen beim Reinigen der Wohnung, bei der Wäsche und bei alltäglichen Erledigungen. Gemeinsam legen wir fest, welche Aufgaben Sie abgeben möchten und wie häufig Unterstützung sinnvoll ist.

Unsere Alltagshilfe entlastet Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Angehörigen. Vor dem ersten Einsatz besprechen wir den Umfang, die Termine und die Kosten. Ob eine Abrechnung über Leistungen der Pflegeversicherung möglich ist, klären wir anhand Ihrer Voraussetzungen und des verfügbaren Budgets.

Ordnung und Sauberkeit

Wir übernehmen das Staubsaugen, Wischen sowie die Reinigung von Bad und Küche. Auch kleinere Aufräumarbeiten gehören zur vereinbarten Unterstützung. Welche Bereiche gereinigt werden, besprechen wir mit Ihnen vorab.

Hilfe bei Wäsche und Kleidung

Wir kümmern uns ums Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen Ihrer Kleidung oder Bettwäsche. Auch bei der Auswahl passender Kleidung oder dem Wechseln der Bettwäsche helfen wir gerne.

Alltagserledigungen mit Herz

Einkaufen, Rezepte abholen, Müll rausbringen oder Post holen – wir unterstützen Sie bei den vielen kleinen Aufgaben des Alltags, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Welche hauswirtschaftlichen Leistungen bietet ein Pflegedienst an?

Wir übernehmen vielfältige Aufgaben im Haushalt wie Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung, Wäschepflege sowie kleine Erledigungen. Ziel ist es, ein sauberes, sicheres und angenehmes Wohnumfeld für Sie zu schaffen.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann vereinbarte hauswirtschaftliche Hilfe im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI finanziert werden. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kommt auch der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI für erstattungsfähige Leistungen in Betracht. Pflegegrad 1 allein begründet keinen Anspruch auf die Pflegesachleistungen nach § 36.

Welche Abrechnung möglich ist, welches Budget noch verfügbar ist und ob Eigenkosten entstehen, klären wir vor Beginn. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht automatisch gegeben. Bei Kombinationsleistungen kann sich das Pflegegeld anteilig verringern.

Grundlagen: § 36 und § 45b SGB XI. Stand: Oktober 2026.

Selbstverständlich. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Aufgaben wichtig sind und in welchem Umfang. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Lebensgewohnheiten zu respektieren und Sie im Alltag gezielt zu entlasten.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir melden uns in Kürze.