Behandlungspflege (Medizinisch verordnete Pflege)

Unsere medizinisch verordnete Behandlungspflege in Hannover umfasst Injektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel und mehr. Unsere Fachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und führen alle ärztlich verordneten Maßnahmen sorgfältig und zuverlässig durch.

Wundversorgung vom Profi

Unsere examinierten Pflegekräfte versorgen akute und chronische Wunden nach ärztlicher Verordnung. Wir achten auf fachgerechte Hygiene, dokumentieren die Versorgung und stimmen uns mit den behandelnden Ärzten ab. Ziel ist es, die Heilung zu unterstützen und Komplikationen frühzeitig zu erkennen.

Medikamente sicher verabreicht

Wir übernehmen das Stellen und die Verabreichung Ihrer Medikamente, achten auf Einnahmezeiten und Wechselwirkungen. Ob Tabletten, Tropfen oder Injektionen – Sie können sich auf unsere Sorgfalt und Pünktlichkeit verlassen.

Kontrolle wichtiger Werte

Wir messen und dokumentieren regelmäßig Vitalwerte wie Blutdruck, Blutzucker oder Puls. So behalten wir Ihren Gesundheitszustand im Blick und können auf Veränderungen schnell reagieren. Auch die Weitergabe der Daten an den Arzt gehört für uns dazu.

Was ist Behandlungspflege genau?

Behandlungspflege umfasst alle medizinisch notwendigen Leistungen, die vom Arzt verordnet und von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden – z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrollen. Sie ergänzt die hausärztliche Versorgung und ermöglicht professionelle Pflege direkt zu Hause.

Die Krankenkasse kann häusliche Behandlungspflege nach § 37 SGB V übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die verordneten Leistungen genehmigt werden. Eine Verordnung allein bedeutet noch keine automatische Kostenübernahme. Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren können Zuzahlungen anfallen, sofern keine Befreiung besteht; die zeitabhängige Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt. Bei privater Versicherung richtet sich die Erstattung nach dem Vertrag. Verordnung, Genehmigung und mögliche Eigenkosten klären wir mit Ihnen vor Beginn.

Grundlage: § 37 SGB V. Stand: Oktober 2026.

Wir arbeiten eng mit Ihrem Haus- oder Facharzt zusammen. Sobald eine Verordnung vorliegt, stimmen wir uns über die Pflegemaßnahmen ab, dokumentieren alles sorgfältig und informieren bei Bedarf über Veränderungen Ihres Gesundheitszustands.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir melden uns in Kürze.