Grundpflege mit Herz

Julia’s Pflegedienst unterstützt Sie mit Grundpflege zu Hause in Hannover. Wir helfen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme und bei Bewegungen im Alltag. Ihre Wünsche, Gewohnheiten und vorhandenen Fähigkeiten stehen dabei im Mittelpunkt.

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden und bei der Mundpflege
  • Unterstützung beim Ankleiden und bei Toilettengängen
  • Hilfe beim Essen und Trinken sowie bei der Mobilität

Vor dem ersten Einsatz besprechen wir mit Ihnen den Pflegebedarf, den gewünschten Ablauf und die Finanzierung. Welche Leistungen Ihre Pflegeversicherung übernimmt und ob Eigenanteile entstehen, hängt von Ihrer Situation und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

Körperpflege zu Hause

Wir unterstützen unsere Klient*innen beim täglichen Waschen, Duschen, Baden oder Zähneputzen – immer mit Rücksicht auf persönliche Wünsche, Gewohnheiten und den gesundheitlichen Zustand. Eine saubere und gepflegte Haut stärkt nicht nur die Hygiene, sondern auch das Selbstwertgefühl.

An- und Auskleiden

Das An- und Ausziehen ist für viele pflegebedürftige Menschen eine Herausforderung. Unsere Mitarbeitenden helfen taktvoll und einfühlsam, sei es morgens beim Start in den Tag oder abends beim Auskleiden – angepasst an Wetter, Jahreszeit und individuelle Vorlieben.

Hilfe bei der Ernährung und Lagerung

Wir reichen Mahlzeiten an, unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und sorgen bei Bedarf für eine stabile und bequeme Lagerung im Bett oder Sessel – um Druckstellen vorzubeugen und den Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.

Was gehört zur Grundpflege genau dazu?

Zur Grundpflege zählen alle pflegerischen Leistungen, die den Alltag erleichtern – wie Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Essen oder der Mobilität. Sie wird nicht vom Arzt verordnet, sondern orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.

Grundpflege richtet sich nach Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf. Ambulante Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung sind für Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 gelten andere Finanzierungsregeln: Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für Hilfe bei der Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst eingesetzt werden. Ein Pflegevertrag allein garantiert keine vollständige Kostenübernahme. Umfang, Kosten und mögliche Eigenanteile besprechen wir vor Beginn mit Ihnen.

Ja! Ihre Wünsche und Gewohnheiten stehen bei uns im Mittelpunkt. Gemeinsam legen wir fest, wann wir kommen, welche Unterstützung gebraucht wird und wie die Pflege gestaltet wird – immer im respektvollen Miteinander.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir melden uns in Kürze.